Kosten und Abrechnung


Psychologische Psychotherapie

Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten ( GOP ). In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten meine Honorare nicht. In begründeten Einzelfällen kann die Therapie jedoch auf dem Weg der Kostenerstattung über diese abgerechnet werden.

 

Psychologische Beratung

Eine psychologische Beratung ist nach dem Psychotherapeutengesetz keine Heilbehandlung. Daher ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Ich verrechne für eine Einzelstunde (50 Minuten) 90 Euro.

 

Sonstige Leistungen

Für sonstige Leistungen berechne ich die im Rahmen der Auftragsklärung vereinbarten Honorare.